Rechtsprechung
   OLG Rostock, 15.09.2008 - I WsRH 29/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,15199
OLG Rostock, 15.09.2008 - I WsRH 29/08 (https://dejure.org/2008,15199)
OLG Rostock, Entscheidung vom 15.09.2008 - I WsRH 29/08 (https://dejure.org/2008,15199)
OLG Rostock, Entscheidung vom 15. September 2008 - I WsRH 29/08 (https://dejure.org/2008,15199)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,15199) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Strafrechtliche Rehabilitierung: strafrechtliche Maßnahme durch die Einziehung des Vermögens eines Großgrundbesitzers bzw. haftähnliche Bedingung durch dessen Vertreibung (Kreisverweis)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die Vermögensentziehung und Vertreibung aufgrund der Verordnung Nr. 19 über die Bodenreform vom 05.09.1945 als strafrechtliche Maßnahme i.S.d. Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG); Strafrechtlich zu ahndendes individuelles Unrecht als Zweck der Verordnung ...

  • Judicialis

    StrRehaG § 1 Abs. 5; ; StrRehaG § 2 Abs. 2; ; StrRehaG § 7 Abs. 1 Nr. 2; ; StrRehaG § 13 Abs. 1; ; StrRehaG § 14 Abs. 1; ; StrRehaG § 14 Abs. 4; ; StPO § 473 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StrRehaG § 1 Abs. 5
    Zum Begriff der strafrechtlichen Maßnahme im Sinn des § 1 Abs. 5 StrRehaG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2008, 563
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus OLG Rostock, 15.09.2008 - I WsRH 29/08
    Das Beschwerdevorbringen sowie die ergänzenden Ausführungen im Schriftsatz des Verfahrensbevollmächtigten vom 11.09.2008 geben dem Senat Anlass zu dem abschließenden Bemerken, dass das Bundesverfassungsgericht eine Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland im Sinne eines Einstehenmüssens für aus ihrer Sicht rechts- oder verfassungswidrige Maßnahmen der deutschen Staatsgewalt im Gebiet der ehemaligen DDR bereits verneint hat (vgl. BVerfGE 84, 90 ), weshalb der Gesetzgeber bei der Regelung der Wiedergutmachung von einer anderen Staatsgewalt zu verantwortenden Unrechts einen besonders weiten Gestaltungsspielraum hat (BVerfGE 13, 31 ; 13, 39 ; 84, 90 ).
  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58

    Diplomatische Klausel

    Auszug aus OLG Rostock, 15.09.2008 - I WsRH 29/08
    Das Beschwerdevorbringen sowie die ergänzenden Ausführungen im Schriftsatz des Verfahrensbevollmächtigten vom 11.09.2008 geben dem Senat Anlass zu dem abschließenden Bemerken, dass das Bundesverfassungsgericht eine Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland im Sinne eines Einstehenmüssens für aus ihrer Sicht rechts- oder verfassungswidrige Maßnahmen der deutschen Staatsgewalt im Gebiet der ehemaligen DDR bereits verneint hat (vgl. BVerfGE 84, 90 ), weshalb der Gesetzgeber bei der Regelung der Wiedergutmachung von einer anderen Staatsgewalt zu verantwortenden Unrechts einen besonders weiten Gestaltungsspielraum hat (BVerfGE 13, 31 ; 13, 39 ; 84, 90 ).
  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 26/58

    Verfassungsmäßigkeit des § 37 Abs. 1 BEG

    Auszug aus OLG Rostock, 15.09.2008 - I WsRH 29/08
    Das Beschwerdevorbringen sowie die ergänzenden Ausführungen im Schriftsatz des Verfahrensbevollmächtigten vom 11.09.2008 geben dem Senat Anlass zu dem abschließenden Bemerken, dass das Bundesverfassungsgericht eine Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland im Sinne eines Einstehenmüssens für aus ihrer Sicht rechts- oder verfassungswidrige Maßnahmen der deutschen Staatsgewalt im Gebiet der ehemaligen DDR bereits verneint hat (vgl. BVerfGE 84, 90 ), weshalb der Gesetzgeber bei der Regelung der Wiedergutmachung von einer anderen Staatsgewalt zu verantwortenden Unrechts einen besonders weiten Gestaltungsspielraum hat (BVerfGE 13, 31 ; 13, 39 ; 84, 90 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht